Bestattungsgesetz: Beerdigung in Tüchern künftig möglich

Veröffentlicht am 26.03.2014 in Landespolitik

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen die Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Bilkay Öney, Ministerin für Integration, sagte: „Künftig sind im Land Begräbnisse nach den Riten Andersgläubiger möglich. Das ist ein deutliches Zeichen an die Menschen im Land: Wir erkennen die religiöse Vielfalt an.“ Erfreulich sei auch, dass die Änderungsinitiative, die auf den Runden Tisch Islam zurückgehe, parteiübergreifend aufgenommen worden sei.

Das bisherige Bestattungsgesetz war durch die zunehmende Vielfalt der in Baden-Württemberg gelebten Kulturen und Religionen nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere die Aufhebung der Sargpflicht aus religiösen Gründen kommt den rund 600.000 im Land lebenden Muslimen entgegen. Denn nach den islamischen Riten ist die Erdbestattung in einem Sarg nicht vorgesehen. Die Muslime haben nun die Möglichkeit, ihre Verstorbenen in Tüchern zu beerdigen.

„Mit der Gesetzesänderung bringen wir das Bestattungsrecht noch besser mit den religiösen Bedürfnissen von Andersgläubigen in Einklang. Integration muss sich auf die Spanne des Lebens beziehen – von der Geburt bis zum Tod eines Menschen“, so Öney. Dasselbe gelte für den Wegfall der Vorgabe eines frühesten Bestattungszeitpunkts (bislang nach 48 Stunden). Ob allerdings die Bestattung innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann, wie es die jüdische und die islamische Religion vorschreibt, ist meist auch eine organisatorische Frage.

Ministerin Öney befürwortet zudem, dass in der Gesetzesbegründung ein Hinweis an die Friedhofsträger aufgenommen wurde, auch Einrichtungen für islamische Bestattungsriten vorzuhalten, zum Beispiel für die rituelle Waschung der Verstorbenen. „Ebenso begrüße ich den Hinweis auf die Möglichkeit von Wahlgräbern, die dem Bedürfnis nach ewiger Ruhe bereits nach geltendem Recht entgegenkommen“, sagte Öney.

 

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