Bildung: Argumente zur frühkindlichen Förderung

Veröffentlicht am 26.03.2014 in Landespolitik

Um die bildungspolitische Debatte zu versachlichen, haben wir eine Serie zur Bildungspolitik angelegt. Insgesamt werden wir in diesem Zusammenhang fünf Artikel publizieren. Das heutige Thema ist die frühkindliche Bildung.

1. Mit dem Pakt für Familie haben wir den Kommunen zugesagt, zwei Drittel der landesweiten Betriebsausgaben zu fördern. Die Zuweisungen des Landes stiegen im Jahr 2012 von 129 Millionen Euro auf 477 Millionen Euro im Jahr 2013.

2. Wir haben die frühkindliche Sprachförderung in Kindergärten auf neue Beine gestellt, um endlich alle Mädchen und Jungen mit Sprachproblemen unterstützen zu können. Diese Neuaufstellung der Sprachförderung wurde durch zusätzliche Mittel ermöglicht, die aus der Erhöhung der Grunderwerbssteuer kommen werden. Seither fließen jährlich 17 Millionen Euro in den Bereich der Sprachförderung, die allen Einrichtungen off enstehen.

3. Wir haben erreicht, dass im Land mittelfristig mehr als 100.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen und damit eine durchschnittliche Betreuungsquote von 37 Prozent erreicht werden kann. Zugleich kann Baden-Württemberg auf einen der besten Betreuungsschlüssel für unter Dreijährige im Ländervergleich verweisen. Mit einem Betreuungsschlüssel von 3,3 Kindern pro Vollzeiterzieherin und Vollzeiterzieher liegen wir im Bundesvergleich in der Spitzengruppe!

4. Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung weiter zu befördern und, wo notwendig, pragmatische Übergangslösungen zu ermöglichen, hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Verbänden ein zeitlich befristetes Flexibilisierungspaket (bis Juli 2015) auf den Weg gebracht, um den Rechtsanspruch erfüllen zu können. Die flexiblen Lösungen gehen jedoch nicht auf Kosten der Qualität. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen reichen von erleichterten Betriebserlaubnisverfahren über flexible Lösungen bei den Gruppengrößen, Möglichkeiten von Platz- und Raumsharing in den Einrichtungen bis zu baurechtlichen Fragen und vereinfachten Vertretungsregeln bei kurzfristigem Personalausfall.

5. Wir haben in Anbetracht des Fachkräftebedarfs in den Kitas erreicht, dass sie ihre Personalpolitik flexibler gestalten können. So haben wir fachlich qualifizierten Berufsgruppen eine vereinfachte Zugangsmöglichkeit eröffnet und den bisherigen Bürokratiedschungel für erforderliche Ausnahmegenehmigungen und Einzelfallregelungen abgebaut. Kinderkrankenpflegern, Lehrerinnen und Lehrern sowie einigen anderen pädagogischen Berufsgruppen, die in einer Kindertageseinrichtung arbeiten wollen, ist der Wechsel künftig leichter möglich.

6. Wir sind in Abstimmung mit den Verbänden in der Erzieherausbildung einen neuen Weg gegangen, den steigenden Personalbedarf in Kitas erfüllen zu können. Durch eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von durchschnittlich 800 Euro zeigt sich, dass wir wesentlich mehr männliche Bewerber und Quereinsteiger aus anderen Berufen gewinnen konnten. Bereits 1.223 Schülerinnen und Schüler in der zweiten Ausbildungsrunde verweisen auf eine sehr hohe Akzeptanz dieses neuen Ausbildungskonzepts.

Die Argumentationskarten zur Bildungspolitik sind als PDF auf spd-bw.de zum Herunterladen erhältlich >>>
 

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