Bildung: Argumente zur Schulsozialarbeit

Veröffentlicht am 27.03.2014 in Landespolitik

Um die bildungspolitische Debatte zu versachlichen, haben wir eine Serie zur Bildungspolitik angelegt. Insgesamt werden wir in diesem Zusammenhang fünf Artikel publizieren. Das heutige Thema ist die Schulsozialarbeit.

1. Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öff entlichen Schulen. Dies wurde im Pakt für Familien mit Kindern vom 1. Dezember 2011 zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden so vereinbart.

2. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter übernehmen eine wichtige Aufgabe an der Schule und fördern in besonderem Maße die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Eltern besser anzusprechen und einzubinden sowie soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Problemlagen besser zu bewältigen.

3. Die Förderpauschale pro Vollzeitstelle beträgt 16.700 Euro, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Das Förderprogramm wird außerordentlich gut angenommen. Das Fördervolumen des Landes wird deshalb ab dem Haushaltsjahr 2014 von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro jährlich angehoben, um die Drittelfinanzierung des Landes beibehalten zu können.

4. Zwischenzeitlich werden durch diese Förderung über 1.800 Stellen gefördert. Diese verteilen sich auf sämtliche Schularten.

Und die Vorgängerregierung?

Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat sich beharrlich geweigert, eine strukturelle Mitverantwortung des Landes zu übernehmen und Kommunen bei der Ausweitung der Schulsozialarbeit finanziell zu unterstützen.

 

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