Kreis-AfA: Europäischer Mindestlohn endlich in Sicht

Veröffentlicht am 26.11.2020 in Bundespolitik

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in  der SPD des Kreisver-bands Göppingen (AfA) hat in einer Pressemitteilung begrüßt, dass die EU-Kommission Ende Oktober den Entwurf für einen EU-Mindestlohn vorgelegt hat.  „Damit erfüllte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein Wahlversprechen, das die Sozialdemokraten vor der Europa-Wahl gegeben hatten“, stellte der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner befriedigt fest.


Die EU-Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, Mindestlöhne entweder gesetzlich oder per Tarifvertrag zu regeln. Sie legt sich in dem Entwurf allerdings nicht auf konkrete Beträge fest. Die Sozialdemokraten fordern, dass ein angemessener Mindestlohn 60 Prozent des sogenannten Median-Lohns - auch „Mittellohn“ genannt – betragen müsse. Dieser Wert wird aus  je 50 % der oberen und unteren Hälfte der Summe der Bruttolöhne ermittelt und betrug nach  AfA-Angaben 2019 in Deutschland 3.304 Euro. Die Kommission verlangt stattdessen, dass ein Mindestlohn „angemessen“ sein muss, womit nach Befürchtung der AfA der  beliebigen Interpretation Vorschub geleistet würde.

Die deutschen Arbeitgeber und ihnen nahe stehende politische Kreise haben, so die AfA, erhebliche Bedenken angemeldet, weil nach deren Meinung nicht ausgeschlossen sei, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland aufgrund einer EU-Richtlinie nachgebessert werden müsste. „Es sind die gleichen unbegründeten Argumente, wie sie vor Einführung des deutschen Mindest-lohns vorgebracht wurden; in der Realität hat er sich jedoch als eine Erfolgs-geschichte heraus gestellt“, sagte Grüner dazu.


Arbeitsminister Hubertus Heil hatte in Brüssel, so die AfA, entschieden darauf gedrängt, dass der Entwurf noch vor Jahresende und damit noch innerhalb der EU-Präsidentschaft Deutschlands vorgelegt wird.
In sechs von 27 EU-Staaten gibt es noch keinen gesetzlichen Mindestlohn.                                                          

Darunter befinden ich vor allem die skandinavischen Länder, in denen  die Tarifautonomie besonders hoch gehalten wird und wo eine EU-Richtlinie mit einem Mindestlohn als Einmischung des Staates kritisiert zu werden scheint. Wie die AfA weiter erläutert, muss eine EU-Richtlinie von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden.


Die AfA betont, dass ein europäischer Mindestlohn EU-weit schätzungsweie 10 bis 20 Millionen Beschäftigten ein verbessertes Einkommen bringen würde. Job-Verluste befürchtet die AfA angesichts der deutschen Erfahrungen über-haupt nicht. AfA-Vorsitzender Grüner resümiert, dass dort, wo die Tarifbindung weiter zurück geht, der Staat eingreifen muss und sich „nicht nur passiv an den Spielfeldrand stellt“. Das Anliegen der Göppinger AfA wird von der Europaabge-ordneten Evelyn Gebhardt aus Künzelsau tatkräftig unterstützt. Die Beratungen im EU-Parlament werden von der AfA im Frühjahr 2021 erwartet.

 

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