Kreis-AfA: Bei längerer Kurzarbeit Chancen der Weiterbildung nutzen

Veröffentlicht am 19.02.2020 in Kreisverband

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD im Kreis Göppingen hat das Vorhaben begrüßt, die Anspruchsdauer bei Kurzarbeit auf 24 Monate auszudehnen, wenn während dieser Phase die Arbeitnehmer aktiv in eine Weiter- oder Fortbildungsmaßnahme gehen.

„Damit könne in betroffenen Betrieben der von den Unternehmen eingeforderte Bedarf an mehr Fachkräften, konstruktiv umgesetzt werden,  auch zum Nutzen der Arbeitgeber“, erklärte der AfA-Kreisvorsitzende Klaus-Peter Grüner, Süßen, dazu. Der Vorschlag von Arbeitsminister Heil, die Kurzarbeit auf sinnvolle Weise zu überbrücken, sieht nah AfA-Angaben vor, dass nicht nur in Ausnahmefällen der Anspruch auf 24 Monate erhöht wird, sondern regulär, allerdings mit der Verpflichtung verbunden, sich während der Kurzarbeitsphase weiter zu bilden. 
„Dafür gäbe es unzählige Möglichkeiten und Organisationsstrukturen, die sich relativ zügig und effizient auf eine Weiterbildungswelle einstellen können“, fügte AfA-Pressesprecher Harald Kraus hinzu.

„Entscheidend  wäre, dass während einer konjunkturbedingten Arbeitsmarktkrise der Mechanismus schnell greift und zu einer spürbaren Verbesserung der Qualifikation der Arbeitnehmer führen könnte“, meint Grüner. Nach eintretender Stabilisierung am Markt könnte der Mechanismus wieder eine Reduzierung der Kurzarbeitsleistungen vorsehen.


„Vor allem sind die Arbeitgeber hierbei gefordert; sie müssen in Kooperation mit den Weiter-bildungsträgern ihre Belegschaften motivieren, sich während der Kurzarbeit weiter zu qualifizieren und zwar auch durch entsprechende Angebote der Unternehmen selbst“. machte AfA-Chef Grüner in einer Pressemitteilung deutlich. „Wissenschaftlicher haben in einer Studie festgestellt, dass bei einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung automatisch die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert werden könnte.
Eine Alternative aus dem Hause des Arbeitsministers Heil sehe ferner vor, dass der Staat während der Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge als beitragsunabhängiges Element übernimmt und sich somit in der Rentenversicherung niederschlagen. 


Schließlich sieht die AfA die Notwendigkeit, dass das Parlament dem Minister eine einschlägige  Verordnungsermächtigung erteilt, damit dieser zeitnah auf Vorgänge am Arbeitsmarkt reagieren könnte.

 

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