Bildung: Argumente zur Gemeinschaftsschule

Veröffentlicht am 31.03.2014 in Landespolitik

Um die bildungspolitische Debatte zu versachlichen, haben wir eine Serie zur Bildungspolitik angelegt. Insgesamt werden wir in diesem Zusammenhang fünf Artikel publizieren. Das heutige Thema ist die Gemeinschaftsschule.

1. Eine zukunftsweisende Schullandschaft benötigt auf erkennbare Problemstellungen eine klare Antwort. Unsere Antwort auf die Forderung von Eltern nach mehr Ganztagsangeboten, mehr Inklusion, mehr individueller Förderung, mehr Bildungsgerechtigkeit ist die Gemeinschaftsschule.

2. Unsere Antwort auf die Forderung von Schulträgern nach Investitions- und Planungssicherheit sowie einem wohnortnahen weiterführenden Schulangebot vor Ort ist die Gemeinschaftsschule.

3. Zentrales Merkmal von Gemeinschaftsschulen ist die Anwendung von pädagogischen Konzepten, die den einzelnen Schüler und dessen Begabungen in den Mittelpunkt stellen. Die Gemeinschaftsschule ist daher off en für alle Leistungsstufen und trennt nicht in die klassischen Bildungsgänge des dreigliedrigen Schulsystems. Zugleich ermöglicht die Schulart das Erreichen sämtlicher Schulabschlüsse (Haupt-, Realschulabschluss, Abitur – über eine eigene Oberstufe oder über die Oberstufen eines allgemeinbildenden bzw. beruflichen Gymnasiums).

4. Die bisherige Resonanz auf die Gemeinschaftsschule ist sehr positiv. Bereits nach der 3. Tranche ist die Gemeinschaftsschule mit 209 öff entlichen Schulstandorten im Schuljahr 2014/15 in der Fläche angekommen. Die Nachfrage bislang übertrifft an nahezu allen Standorten die Anmeldezahlen früherer Jahre. Landesweit haben sich innerhalb von zwei Schuljahren bereits mehr als 8000 Schülerinnen und Schüler angemeldet, Tendenz steigend. Auch bei Realschulen wächst zunehmend das Interesse an dieser neuen Schulform!

5. Die Weiterentwicklung zur Gemeinschaftsschule steht jeder weiterführenden Schule off en. Jede Schule kann, keine muss. Grundlage für einen Antrag beim Land ist das Zusammenspiel von Lehrerkollegium, Eltern und Schulträger. Voraussetzung für eine Genehmigung sind ein entsprechendes pädagogisches Konzept, die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen sowie eine langfristig erwartbare Mindestschülerzahl von 40 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr.

Und die Opposition?

Die Opposition im Landtag hat die Gemeinschaftsschule zum Feindbild erklärt und führt auf Kosten der Lehrerkollegien und Eltern eine ideologische Debatte auf einem unterirdischen Niveau. Sie lässt nichts unversucht, die Schullandschaft zu spalten. Ein Hoffnungsschimmer ist hingegen, dass CDU und Freie Wähler auf kommunaler Ebene sich konstruktiv mit der Gemeinschaftsschule auseinandersetzen und diese fördern. Bereits 50 der zukünftig 209 Gemeinschaftsschulen ab 2014/15 wurden mit Zustimmung CDU-geführter Städte und Gemeinderäte beantragt.

 

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