Urteil des Verfassungsgerichts: Betreuungsgeld ist gestorben

Veröffentlicht am 21.07.2015 in Bundespolitik

SPD-Landeschef Nils Schmid hat das Urteil des Verfassungsgerichts gegen das vom Bund eingeführte Betreuungsgeld als „schwere Klatsche für die Union“ bezeichnet. „Die Herdprämie war schon immer ein familienpolitischer Irrweg, nun ist ist sie auch für verfassungswidrig erklärt worden. Das Betreuungsgeld ist damit gestorben“, so Schmid.

Der SPD-Landesvorsitzende forderte die Bundesregierung auf, die Mittel nun für den Ausbau und die Qualität der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.

Schmid: „Unsere Familien brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung. Da gehört das Geld wirklich hin, damit Familie und Beruf miteinander vereinbart werden können. Daran arbeiten wir in Baden-Württemberg seit vier Jahren mit großem Erfolg. Das Scheitern des Betreuungsgeldes setzt nun notwendige Mittel frei, um hier noch mehr Gas zu geben.“

Familienministerin Katrin Altpeter sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt.

Baden-Württemberg habe schon im November 2011 als erstes Bundesland eine Bundesratsinitiative gegen das Betreuungsgeld eingebracht und dabei neben den familienpolitischen Argumenten auch ausdrücklich Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorgetragen. Die Bundesratsinitiative sei damals am Widerstand der konservativen Länder gescheitert sei, so die Ministerin.

Altpeter: „Das Urteil ist eine späte Genugtuung für alle, die das Betreuungsgeld von Anfang an aus rechtlichen Gründen und aus grundsätzlichen familien- und bildungspolitischen Erwägungen abgelehnt haben.“

Die Familienministerin verlangt vom Bund nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Betreuungsgeld „umzuwidmen“ und künftig in den Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu stecken. Sie fordert vom Bund zugleich auch „Bestandsschutz“ für jene, die derzeit Betreuungsgeld beziehen oder bereits entsprechende Bewilligungsbescheide bekommen haben.

In Baden-Württemberg betrifft dies rund 100.000 Familien. Familienministerin Altpeter erneuerte zugleich ihre Kritik am Betreuungsgeld. Es verschlinge große Summen, die besser für den Kita-Ausbau verwendet würden. Bisher seien allein an Familien in Baden-Württemberg nahezu 178 Mio. Euro Betreuungsgeld ausbezahlt worden.

„Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten“, so die Familienministerin. Es trage zudem dazu bei, die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern zu verfestigen und erschwere bei Familien mit Migrationshintergrund die gesellschaftliche Integration.

Altpeter: „Es ist vernünftiger, die Ausgaben für das Betreuungsgeld umzulenken und für die frühkindliche Bildung und den Ausbau der Kinderbetreuung zu verwenden.“

Dies sei auch eine gute Investition in die Armutsprävention. So habe z.B. die Wirtschaft schon früh davor gewarnt, dass sich wegen des Betreuungsgeldes Teilzeitbeschäftigte und gering Qualifizierte aus dem Arbeitsleben zurückziehen und später nur schwer wieder eine Arbeit finden. Insbesondere bei alleinerziehenden Frauen sei damit Altersarmut vorprogrammiert, so die Ministerin.

 

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