Notfallpraxis Geislingen ist bedarfsnotwendig – MdB Heike Baehrens schreibt an Minister

Veröffentlicht am 28.02.2024 in Bundespolitik

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens hat sich mit Schreiben an Landesgesundheitsminister Lucha und an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gewandt. Durch die Schließung der Notfallpraxis Geislingen kommt es zu längeren Fahrtwegen für Patientinnen und Patienten, die für Baehrens nicht hinnehmbar sind. Sie fordert die KVBW auf, ihrem Sicherstellungsauftrag für die Notdienstversorgung gerecht zu werden.

Die Abgeordnete für den Landkreis Göppingen kritisiert die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), die Notdienstversorgung im Land bereits einzuschränken, bevor ein Konzept zur Neustrukturierung vorliegt. So wurde Anfang des Monats auch die Notfallpraxis in Geislingen geschlossen. „Diese Entscheidung geht zu Lasten der Patientinnen und Patienten in Geislingen und Umgebung. Für viele Menschen, die nach Öffnungszeiten der niedergelassenen Praxen Behandlungsbedarf haben, bedeutet dies weitere Fahrtwege“, kritisiert Baehrens. „Menschen in medizinischen Notlagen brauchen wohnortnah ein Versorgungsangebot.“
 

Baehrens appelliert an Landesgesundheitsminister Lucha in seiner Aufsichtsfunktion, ein solches Vorgehen der KVBW nicht zu akzeptieren. „Ministerium und organisierte Ärzteschaft müssen gemeinsam ein Konzept erarbeiten, wie die Notdienstversorgung flächendeckend sichergestellt werden kann“, fordert die Abgeordnete, die auch gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist. Lucha müsse dafür sorgen, dass die Zweifel, die Kassenärzt-liche Vereinigung Baden-Württemberg werde ihrer gesetzlichen Verantwortung nicht gerecht, schnell ausgeräumt werden.

In einem Urteil von Oktober 2023 hatte das Bundessozialgerichts die Beschäftigung sogenannter Poolärztinnen und -ärzte in Notfallpraxen in der bisherigen Form für unzulässig erklärt. Darauf reagierte die KVBW unmittelbar durch Entlassung sämtlicher Poolärztinnen und -ärzte und schloss acht Notfallpraxen im Land ganz sowie weitere Praxen im Land teilweise. Gesetzlich ist klar geregelt (SGB V), dass die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag haben. Das bedeutet, sie haben die Verantwortung dafür, die vertragsärztliche Versorgung auch zu den sprechstundenfreien Zeiten zu gewährleisten.

 

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