Seit langem betont die Gemeinde Gruibingen ihr Interesse daran, dass bei Zu- und Abfahrt der Rastanlage Gruibingen ein zusätzlicher Einwahlpunkt für die LKW-Maut eingebaut wird.
Seit langem betont die Gemeinde Gruibingen ihr Interesse daran, dass bei Zu- und Abfahrt der Rastanlage Gruibingen ein zusätzlicher Einwahlpunkt für die LKW-Maut eingebaut wird.
Auf dieses Interesse hat MdB Walter Riester auf Bitten der Gemeinde beim Bundesverkehrsministerium hingewiesen. In der Antwort von Achim Grossmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, ist zwar darauf verwiesen, dass es verkehrspolitisch nicht gewollt sei, einen Mauteinwahlpunkt an die Zu- und Abfahrt einer Rastanlage zu koppeln.
"Dennoch hat mir Staatssekretär Grossmann, der sich bei seinem Besuch im letzten Jahr von der Situation vor Ort ja ein Bild gemacht hat, in Aussicht gestellt, dass es für Gruibingen eine Ausnahmeprüfung gibt", erklärt MdB Walter Riester. Der SPD-Abgeordnete weiter: "Die Zufahrt über die Rastanlage hat für die Gemeinde eine wichtige Bedeutung, es freut mich, dass dies auch vom Ministerium so gesehen wird".
Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr das Innenministerium Baden-Württemberg als zuständige Auftragsverwaltung des Landes gebeten, unter Abwägung der tatsächlichen verkehrlichen, wirtschaftlichen und der durch Planfeststellung geregelten Verhältnisse eine Neuuntersuchung zu veranlassen. Danach soll die Zu- und Abfahrt von der nördlichen Richtungsfahrbahn der A8 München - Stuttgart einerseits, sowie von der unbewirtschafteten Rastanlage andererseits geprüft werden. Der Staatssekretär hat die Landesbehörde um eine kurzfristige Prüfung und gegebenenfalls um ein rasches Umsetzungskonzept - gegebenenfalls in mehreren Stufen - gebeten. "Daraufhin könnte dann auch die Mauttabelle relativ rasch geändert werden", stellt Walter Riester fest.
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