Mast: Der Mindestlohn braucht klare Regeln

Veröffentlicht am 17.06.2014 in Bundespolitik

Katja Mast, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg, sieht Änderungsbedarf beim Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält. Mast: „Wir wollen Schluss machen mit dem Missbrauch von Praktika.“ Bei der Generalunternehmerhaftung soll auf das bewährte und unbürokratische Verfahren wie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zurückgegriffen werden. Zudem bedürfe es einer klaren Definition, wie weit der Mindestlohn bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen abweichen kann.

Zudem müsse sichergestellt sein, dass die Regelungen für Langzeitarbeitslose nicht missbraucht werden können. „Hire and fire darf es nicht geben“, so Mast.

Mast weiter: „Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro ist ein Meilenstein für die Wertschätzung von Arbeit. Ein gleicher Mindestlohn in Ost und West ohne Branchenausnahmen wird einen Durchbruch darstellen. Die Stärkung der Tarifautonomie wird zu mehr Tarifverträgen führen und damit unsere soziale Marktwirtschaft stärken.“ An einigen Punkten sieht die SPD-Bundestagsfraktion jedoch noch Diskussionsbedarf.

Mast betonte, dass es darum gehe, faire Praktika zu fördern. Dazu müsse der Lerncharakter von Praktika deutlich herausgearbeitet werden. „Wir brauchen u. a. eine Mindestvergütung, mehr Rechtssicherheit durch einen schriftlichen Vertrag und eine Umkehr der Beweislast, dass es sich im konkreten Fall tatsächlich um ein Praktikum handelt – dies gilt insbesondere für die Praktika, die im Gesetzentwurf vom Mindestlohn ausgenommen sind“, so die Arbeitsmarktexpertin.

Die Generalunternehmerhaftung im Tarifautonomiestärkungsgesetz müsse so gefasst werden, wie sie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt ist. Diese Regelung habe sich über Jahre in der Praxis bewährt und wird in den Branchen, die schon einen Mindestlohn haben, bereits heute erfolgreich angewendet.

„Bei den Abweichungen vom Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren sowie bei Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung ist eine prozentuale Abweichung als Untergrenze festzulegen. Hier können die Regelungen in anderen europäischen Ländern als Vorbild dienen“, führt Mast weiter aus.

Mitnahmeeffekte bei der Absenkung des Mindestlohns sind gerade bei Langzeitarbeitslosen denkbar – hiergegen sind Vorkehrungen erforderlich. Sollte es nicht möglich sein auf diese Regelung zu verzichten muss klar sein, dass eine solche Absenkung nicht immer wieder in Folge möglich ist. „Wir wollen keine hire-and-fire-Mentalität“, bringt Mast die Problematik auf den Punkt.

Die Wirkung der Ausnahme der Altersgruppe U18 vom Mindestlohn soll wissenschaftlich untersucht und dies im Gesetz verankert werden.

Darüber hinaus sei eine intensive Diskussion der gemeinsamen Forderungen von DGB und BDA zur Arbeit der Mindestlohnkommission und damit auch zur Anpassung der Höhe des Mindestlohnes erforderlich.

„Der Mindestlohn muss eine wirksame Haltelinie gegen Dumpinglöhne markieren. Es geht um die Stärkung unserer sozialen Marktwirtschaft“, so Mast abschließend.

 

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