Erbschaftsteuerreform ist sozial gerecht und fiskalisch klug

Veröffentlicht am 05.12.2008 in Kreisverband

Lothar Binding, MdB referierte in Uhingen über die Erbschaftssteuerreform. FOTO: SPD

Der SPD-Kreisvorsitzende Sascha Binder freute sich jüngst, mit Lothar Binding ein Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages in Uhingen begrüßen zu können. Binding war federführend an den Beratungen zur Erbschaftssteuerreform beteiligt und konnte dem interessierten Auditorium den aktuellen Verhandlungsstand mitteilen.

Mit Blick auf die Niederlage der CSU bei der Landtagswahl in Bayern und deren Behinderung sachgerechter und zügiger Entscheidungen seien die Verhandlungen „sicher keine leichte Aufgabe“, so der SPD-Bundestagskandidat Binder in seiner Begrüßung. Er hob die Bedeutung der Erbschaftsteuer in ihrer Verteilungswirkung hervor, denn Erträge aus Vermögen seien wesentliche Ursache für die weiter auseinander gehende Schere zwischen Arm und Reich. Binder begrüßte die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion auch mit Blick auf die Länder, denen das Steueraufkommen zusteht. Die Erbschaftsteuer ermögliche somit eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen: die Investition in Bildung, in die Köpfe unserer Kinder.

In ihrer Einführung erinnerte Helga Eberhardt, Vorsitzende des gastgebenden SPD-Ortsvereins Uhingen, an den Anlass für die Reform des Erbschaftsteuerrechts. Sie könne gut verstehen, warum das Bundesverfassungsgericht moniert habe, dass der Erbe eines Barvermögens in Höhe von einer Million Euro völlig anders besteuert werde als die Erbin einer Immobilie im gleichen Wert. Deshalb begrüßte Eberhardt die Änderungen im Bewertungsrecht, die die Ermittlung der Erbschaftsteuer auf eine gerechtere Bemessungsgrundlage stelle.

Lothar Binding, Finanzexperte der SPD-Bundestagsfraktion, verwies in seinem Vortrag zunächst auf die Erfolge bei der Neugestaltung des Erbschaftsteuerrechts: „Wir entlasten enge Verwandte von der Erbschaftsteuer, wir sichern Arbeitsplätze in vererbten Unternehmen und stärken die Einnahmebasis der Länder.“ Für Baden-Württemberg und seine mittelständischen Unternehmen sei die so genannte „Privilegierung“, also die Verschonung großer Teile der Unternehmen von der Erbschaftsteuer, besonders wichtig.

Grundlage für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das alle Vermögensarten gleich behandelt wissen will. Immobilien und Betriebsvermögen müssen künftig mit dem Marktwert bewertet werden. Trotz der Höherbewertung von Immobilien soll Familienvermögen – „Omas kleines Häuschen“ – in der Regel weiter steuerfrei an Kinder und Enkel vererbt werden können. Insbesondere nahe Verwandte profitieren von der deutlichen Anhebung der Freibeträge und der günstigen Tarifstruktur. So werden etwa die Freibeträge für Ehegatten auf 500.000, für Kinder auf 400.000 und für Enkel auf 200.000 Euro angehoben.

Zusätzlich zu diesen persönlichen Freibeträgen sind besondere Vergünstigungen für Erben von selbst genutztem Wohneigentum geplant: Ehegatten oder Lebenspartner, die weiterhin im gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Eigentumswohnung bleiben, müssen überhaupt keine Erbschaftsteuer bezahlen. Das gilt – mit einer Einschränkung – ebenso für Kinder: für sie ist die Steuerbefreiung auf Wohneigentum bis zu einer Fläche von 200 Quadratmeter begrenzt. Das Haus darf im Fall der Selbstnutzung weder verkauft, noch vermietet oder verpachtet werden. Diese Regelung verhindert, dass ein Ehegatte oder ein Kind aus dem geerbten Haus ausziehen und es verkaufen muss, nur um die Erbschaftsteuerschuld zu begleichen. Wir schützen damit den familiären Lebensraum und unterstützen den Vermögensaufbau über mehrere Generationen, so Binding.

Auch Unternehmenserben sollen in den Genuss von Steuererleichterungen kommen: Wenn sie Arbeitsplätze im Betrieb im Wesentlichen erhalten, dann seien lediglich 15 Prozent des Betriebsvermögens zu versteuern. Die Steuer auf das restliche Betriebsvermögen entfalle ebenfalls, wenn der Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt werde und die Löhne und Gehälter am Ende dieser Frist den 6,5 fachen Wert der Ausgangslohnsumme erreichen. Alternativ können sich Betriebserben auch für eine Option entscheiden, die ihnen eine vollständige Steuerbefreiung ermöglicht. Dafür müssen sie allerdings strengere Kriterien erfüllen, ihren Betrieb also mindestens zehn Jahre lang weiterführen und ein Lohnniveau von 1000% der Ausgangssumme vorweisen.

Bis 2015 würden in Deutschland fast 2.500 Milliarden vererbt, also jährlich mehr als 250 Milliarden Euro, so der SPD-Bundestagsabgeordnete. Die vergleichsweise geringen Steuereinnahmen in Höhe von etwa 4 Mrd. Euro jährlich gingen an die Länder, davon alleine 660 Millionen Euro nach Baden-Württemberg. "Wenn es nach mir geht, stecken die Länder dieses Geld in Bildung und Ausbildung oder in soziale und ökologische Projekte", so Binding. Das seien lohnende Zukunftsinvestitionen.

Im Anschluss an diesen Vortrag des Bundestagsabgeordneten entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit kenntnisreichen Anmerkungen und interessierten Nachfragen. Für einige sehr interessante Spezialfragen bedankte sich Binding bei den anwesenden Steuerberatern und Unternehmern.

 

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