Bildung: Argumente zur regionalen Schulentwicklung

Veröffentlicht am 28.03.2014 in Landespolitik

Um die bildungspolitische Debatte zu versachlichen, haben wir eine Serie zur Bildungspolitik angelegt. Insgesamt werden wir in diesem Zusammenhang fünf Artikel publizieren. Das heutige Thema ist die regionale Schulentwicklung.

1. Wir stehen bei der Weiterentwicklung unserer Bildungslandschaft vor großen Herausforderungen. Dies gilt für kleine Gemeinden, Städte, Stadt- und Landkreise gleichermaßen. Eine davon ist die Anpassung der Schulstrukturen an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, insbesondere den demografischen Wandel.

2. Unser langfristiges Ziel ist es deshalb, in Baden- Württemberg ein Zwei-Säulen-System mit einem integrativen Bildungsweg neben dem Gymnasium zu etablieren. Die neuen Gemeinschaftsschulen im Land zeigen bereits, dass eine gemeinsame Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungsmustern möglich ist.

3. Die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine regionale Schulentwicklung haben wir in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet. Unser Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern in zumutbarer Entfernung von ihrem Wohnort einen Bildungsabschluss entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten zu ermöglichen. Zudem geht es darum, im Interesse der Kinder und Jugendlichen langfristig leistungsstarke und effiziente Schulstandorte zu sichern. Dies kann von Städten und Gemeinden vor Ort am besten entwickelt werden.

4. Für die weitere Schulentwicklung gilt der folgende Rahmen: Die Einrichtung neuer weiterführender Schulen ist künftig nur noch dann möglich, wenn die Schule in der Eingangsstufe voraussichtlich mindestens 40 Schülerinnen und Schüler hat und dies langfristig gesichert ist. Für die Neueinrichtung allgemeinbildender Gymna-sienliegt diese Mindestschülerzahl bei 60 Schülerinnen und Schülern in der Eingangsstufe; ebenso müssen für die Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschulen in Klassenstufe 9 mindestens 60 Schülerinnen und Schüler vorhersehbar sein.

5. Eine Aufhebung von Schulstandorten mit weniger als 40 Schülerinnen und Schülern bzw. 60 Schülerinnen und Schülern an Gymnasien pro Eingangsstufe wird es mit der SPD nicht geben. Eine kritische Größe ist erst dann erreicht, wenn die Schule in zwei aufeinanderfolgenden Jahren weniger als 16 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse aufweist und keine regionale Schulentwicklung stattfi ndet. Von der Aufhebung wird abgesehen, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss in zumutbarer Entfernung nicht angeboten wird.
Ein entsprechendes Gesetz werden wir vor den Sommerferien 2014 verabschieden.

6. Grundschulen sind von der regionalen Schulentwicklung nicht berührt! Es gilt auch weiterhin der Grundsatz: Kurze Beine – kurze Wege!

Und die Vorgängerregierung?

Die Vorgängerregierung hat trotz jahrzehntelang rückläufiger Schülerzahlen und veränderten Schulwahlverhaltens mut- und konzeptlos agiert und die regionale Schulentwicklung dem Zufall überlassen sowie am dreigliedrigen Schulsystem festgehalten. Bis heute können weder CDU noch FDP ein zukunftsweisendes Schulentwicklungskonzept für Baden-Württemberg vorlegen.

 

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