Bericht bestätigt Sicherheitsproblem 2002 im Landesamt für Verfassungsschutz

Veröffentlicht am 25.10.2012 in Landespolitik

 

Innenminister Reinhold Gall: "Abordnung des verdächtigten Mitarbeiters war vertretbar, gründliche interne Aufarbeitung sinnvoll Projektgruppe wird LfV-Organisation prüfen"
 
Ein damaliger Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) steht im Verdacht, im Jahr 2002 Dienstgeheimnisse an den damaligen Leiter des European White Knights of Ku Klux Klan (EWK KKK) verraten zu haben. Das hat der Bericht der zuständigen Fachabteilung des Innenministeriums bestätigt, den Innenminister Reinhold Gall am heutigen Donnerstag, 25. Oktober 2012, bereits dem Ständigen Ausschuss des Landtags von Baden-Württemberg vorgestellt hat. Wegen der strengen Sicherheitsvorschriften kann der Öffentlichkeit in einer zweiten Fassung des Berichts nur eine grobe Darstellung der Fakten und Hintergründe vermittelt werden. (Bericht hier laden | PDF | 143 kb)

 

Die Untersuchung des Innenministeriums hat ergeben, dass das Landesamt für Verfassungsschutz 2002/2003 die Vorgänge intensiv geprüft hatte und nach sorgfältiger Abwägung zwischen der Ahndung des Fehlverhaltens und gravierenden Sicherheitsinteressen die Abordnung des verdächtigten LfV-Mitarbeiters in eine andere Behörde verfügte. „Das war in der Sache vertretbar“, stellte Innenminister Reinhold Gall fest. Allerdings hätte die damalige Amtsspitze des LfV diese Abwägung zu späteren Zeitpunkten neu treffen müssen um festzustellen, ob die Sicherheitsinteressen weiterhin bestanden. Die Motive des verdächtigten Mitarbeiters für dessen anonyme elektronische Kontakte mit dem damaligen KKK-Chef seien nach wie vor unklar. Dies könne nurmehr das bereits gegen ihn eingeleitete interne Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst erbringen.
 
Der abgeordnete und dort Anfang 2006 auf eigenen Antrag beurlaubte ehemalige LfV-Mitarbeiter nahm Mitte 2011 Kontakt mit der Personalstelle des Landesamtes auf, um seine berufliche Zukunft nach Ende der Beurlaubung im Januar 2014 zu besprechen. Dabei sei es nicht um eine Rückkehr zum LfV gegangen, berichtete Innenminister Gall. Im Januar 2012 habe die Personalstelle, die der Angelegenheit nachging, dann von dem früheren Sicherheitsproblem erfahren.
Bis zum Beginn der öffentlichen Debatte über den Ku Klux Klan und dessen Verbindung zu zwei baden-württembergischen Polizeibeamten Ende Juli/Anfang August 2012 hatte die Amtsspitze des LfV den Personalfall verständlicherweise nicht als politisch brisant behandelt. Zum Zeitpunkt des Berichts des Landespolizeipräsidenten über die Kontakte zweier Polizeibeamter zum KKK und dessen Vorstellung wurde der LfV-Personalfall durch die Fachabteilungen im Innenministerium noch geprüft.
 
Anfang Oktober war diese Prüfung der Fachleute des Ministeriums abgeschlossen. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wurde empfohlen. „Für uns geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit, von unüberlegten Schnellschüssen halte ich nichts“, hob Minister Gall hervor. Zu beachten sei: Das Sicherheitsproblem aus dem Jahr 2002 habe keine negativen Folgen gehabt und stehe offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den schlimmen NSU-Morden, anders als im Falle der beiden Polizisten habe der verdächtigte LfV-Mitarbeiter dem KKK nicht angehört.
 
Der Innenminister wies in diesem Zusammenhang auf ein weiteres Ergebnis des Berichtes hin. Demnach seien im Untersuchungszeitraum seit dem Jahr 2000 keine weiteren Kontakte von Mitarbeitern des Landesamtes zu extremistischen Organisationen festgestellt worden. In einem Fall habe es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Geheimnisverrat und der Beihilfe dazu an einen befreundeten Nachrichtendienst gegeben. Das Verfahren sei wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden. Über den Vorgang hat das Innenministerium den Ständigen Ausschuss des Landtags am 29. April 2010 unterrichtet. „Beim LfV und seinen Mitarbeitern sind keine grundlegenden Defizite erkennbar“, betonte Innenminister Reinhold Gall.
 
Dennoch wird die LfV-Präsidentin Beate Bube durch eine Hausverfügung Maßnahmen ergreifen, um eine sachgerechte Meldung von Verdachtsmomenten und Dienstpflichtsverletzungen zu garantieren. Zugleich werden die Wiederholungen der Sicherheitsüberprüfungen nach zehn Jahren künftig verpflichtend vorgenommen. Außerdem sollen die unter Leitung Baden-Württembergs erarbeiteten Vorschläge der Innenministerkonferenz zur Optimierung der Ausund Fortbildung der im Verfassungsschutz tätigen Mitarbeiter umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund eines bundesweiten politischen Konsenses über eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes kündigte Minister Gall an, dass er eine Projektgruppe einsetzen wird, um die Organisation des Landesamtes zu überprüfen.
 

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