Mehr Flexibilität beim Übergang in die Rente

Veröffentlicht am 28.07.2009 in Bundespolitik

Der dieser Tage von der Bundesbank ins Spiel gebrachte Vorschlag, das gesetzliche Rentenalter perspektivisch auf 69 Jahre anzuheben, ist Unsinn. Mit der Lebenswirklichkeit hat dies nichts zu tun. Außerdem ist es müßig, darüber zu spekulieren, welche Erfordernisse 2060 an die Rentenversicherung gestellt werden müssten. Dies hängt dann entscheidend von der Situation am Arbeitsmarkt ab.

Umbau zu Bürgersozialversicherungen

In den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gehört – gerade auch jetzt vor der Bundestagswahl – vielmehr, wie wir unsere sozialen Sicherungssysteme so umbauen, dass sie im Sinne organisierter Solidarität erhalten bleiben. Gerade weil wir den Sozialstaat erhalten wollen, haben wir uns in der SPD Baden-Württemberg schon früh – bereits vor der rot-grünen Regierungszeit – daran gemacht, Konzepte für notwendige Reformen zu erarbeiten. Viele der sozialpolitischen Impulse, die unser Landesverband in den letzten Jahren dazu gegeben hat, sind in Regierungsarbeit und aktuell auch in das SPD-Regierungsprogramm zur Bundestagswahl eingeflossen.

Unser zentrales Leitprinzip ist dabei der Umbau der sozialen Sicherung hin zu Bürgersozialversicherungen. Am Ende soll ein Sozialstaat stehen, der alle Erwerbstätigen bei der Alterssicherung und der Absicherung von Arbeitslosigkeit in die Solidarität einbezieht. So haben wir im Bundestagswahlprogramm festgelegt, dass wir in die Rentenversicherung zunächst alle Solo-Selbständigen einbeziehen, sofern sie nicht eine der gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Altersversorgung haben. Ein erster Schritt – doch wir in Baden-Württemberg wollen weiter gehen: Eine Rentenversicherung soll am Ende alle Erwerbstätigen als Beitragszahler einbeziehen, auch zum Beispiel Beamtinnen und Beamte oder Politikerinnen und Politiker.

Überprüfung der „Rente mit 67“

Um in einer Gesellschaft mit immer mehr alten Menschen keine Generation zu überfordern, waren – und sind – hier auch die Veränderungen im Rentenrecht unumgänglich. Hierzu gehört die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029. Meiner Ansicht nach muss allerdings die Revisionsklausel (nämlich die Überprüfung des Gesetzes anhand der tatsächlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel Arbeitslosigkeit), die das Gesetz selbst für 2010 festgelegt hat, auch als echte Überprüfungspflicht gelten. Denn bereits heute gilt: Menschen sind während ihrer Erwerbsphase unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt.

Wir wollen deshalb mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in die Rente ermöglichen. Die geförderte Altersteilzeit werden wir bis 2015 verlängern, wenn ein Unternehmen eine frei werdende Stelle mit einem Auszubildenden neu besetzt. Wir werden es schon ab dem 60. Lebensjahr ermöglichen, eine Altersrente auch als Teilrente bei paralleler Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen. Wir wollen sowohl den Versicherten, als auch den Unternehmen die Möglichkeit geben, mit zusätzlichen Beiträgen zur Rentenversicherung bei einem früheren Rentenzugang die Abschläge zu reduzieren oder Zuschläge zu erwerben und so den Schutz im Alter ober bei Erwerbsminderung zu erhöhen. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um die Arbeitswelt so zu verändern, dass alle Beschäftigten möglichst lange am Arbeitsleben teilhaben können.

Diese Positionen in unserem Wahlprogramm sind ganz wesentlich auf die Linie unserer Landespartei zurückzuführen. Es gilt, dies im Bundestagswahlkampf deutlich zu machen.

 

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